Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch |
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Der HauptteilWerden Kirchenbücher für das Ortsfamilienbuch ausgewertet, beginnt der Autor normalerweise mit den Traubüchern. Sinnvoll dabei ist allerdings, mit einem Zeitabschnitt zu beginnen, für den viele Informationen vorhanden sind. Im ersten Schritt werden dann die Eheschließungen in einem bestimmten Zeitraum bearbeitet und dabei auch die Kinder erfasst, die aus diesen Ehen hervorgegangen sind. Im nächsten Schritt erfolgt die Auswertung der Totenbücher für diesen Zeitraum. Ist der jeweilige Zeitraum vollständig bearbeitet, folgt der nächste Zeitabschnitt. Üblicherweise wird hierbei mit Zeitabschnitten zwischen 20 und 30 Jahren gearbeitet. Ein Familienblatt wird dabei wie folgt aufgeteilt. In der linken oberen Hälfte werden sämtliche Daten des Ehemannes erfasst, darunter werden seine Eltern aufgeführt. In der rechten oberen Ecke stehen alle Daten der Ehefrau, unter diesen Daten die Daten ihrer Eltern. In der unteren Hälfte des Familienblattes stehen die Kinder inklusive aller ihrer Daten und Verknüpfungen. Die Familienblätter werden anschließend alphabetisch oder nach dem phonetischen Alphabet sortiert und mit Nummern versehen. Als nächster Arbeitsschritt folgt dann die Verknüpfung der Familien miteinander. Das bedeutet, auf dem Familienblatt eines Ehepaares werden die Nummern der elterlichen Familien eingetragen, bei den Kindern werden die Nummern ihrer eigenen Familien erfasst.
Das OrtsregisterIn der Auflistung der genannten Orte werden nicht nur die Orte selbst, sondern auch die Familien samt Nummern aufgeführt, die in diesem Ort gelebt haben. Auf Seitenzahlen kann dabei der Übersichtlichkeit wegen verzichtet werden. Bei sehr kleinen Orten und Dörfern macht es Sinn, den nächst größeren Ort mit anzugeben. Benannt werden die Orte meist in der heute üblichen Schreibweise, wobei die alte Schreibweise oder die seinerzeit gebräuchliche Bezeichnung in Klammern vermerkt werden sollte. Personen, die nur kurzzeitig in dem Ort gelebt haben und für die es kein Familienblatt gibt, werden ebenfalls im Ortsregister erfasst. Auf diese Weise ist die Vollständigkeit gewährleistet und zeitgleich kann der Autor auf ein separates Personenregister verzichten. Einträge im Ortsregister können somit wie folgt dargestellt werden: Ort I, nördlich von Ort IIFamilie A 123, Familie B 456, Familie C 789, 098, 765 Person D
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