You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen E-mail

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen 

Wer erbt, hat die Wahl, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder ob nicht. Und in einigen Fällen ist es sinnvoller, das Erbe auszuschlagen. Manch einer träumt davon, unerwartet eine größere Erbschaft zu machen und so auf einen Schlag die finanziellen Sorgen los zu sein.

Allerdings kann ein Erbe nicht nur mit Vermögen einhergehen. Genauso gut kann es dem Erben Verpflichtungen bescheren, beispielsweise wenn der Erblasser einen Schuldenberg hinterlässt. Doch auch wenn Geld, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände winken, ist der Erbe manchmal besser beraten, das Erbe nicht anzunehmen. 

 

 

Wenn der Erbe die Erbschaft ausschlägt

Bei einer Erbschaft gilt grundsätzlich das Motto: Alles oder nichts. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, muss er also die Schulden des Erblassers nicht bezahlen. Andersherum hat er aber auch keinen Anspruch auf die Vermögenswerte. Nicht einmal den Pflichtteil kann er einfordern und selbst private Erinnerungsstücke wie Fotos oder Schriftstücke darf er nicht behalten. Der Erbe muss also entweder die komplette Erbmasse übernehmen oder auf alles verzichten.

Blind muss der Erbe die Entscheidung aber nicht treffen. Vielmehr hat er die Möglichkeit, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers zu verschaffen. Entscheidet sich der Erbe dann gegen die Erbschaft, wird er aus rechtlicher Sicht so behandelt, als wäre er verstorben. Das ist notwendig, damit die Erbfolge fortgeführt werden kann. Gibt es ein Testament und ist darin ein Ersatzerbe benannt, tritt er dadurch an die Stelle des ursprünglichen Erben.

Gibt es kein Testament, sind die Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge als nächstes erbberechtigt sind, an der Reihe. Das können beispielsweise die Kinder des ursprünglichen Erben sein. Sind die Kinder noch nicht volljährig, müssen ihre Eltern das Erbe für sie ausschlagen. Bei einer Erbengemeinschaft entscheidet jeder Erbe für sich selbst, ob er das Erbe annimmt oder nicht. Lehnen alle Erben, die aus gesetzlicher Sicht als Erben in Frage kommen, die Erbschaft ab, erbt der Staat. Sowohl das Vermögen als auch die Schulden gehen in diesem Fall ans jeweilige Bundesland.

Sonderregelungen gelten nur für Ehepaare, die eine Zugewinngemeinschaft gebildet haben. Hier kann der Ehegatte die Erbschaft ausschlagen, den Pflichtteil aber trotzdem bekommen. Hatte der verstorbene Ehegatte einen hohen Zugewinn erwirtschaftet, ist es zudem möglich, die Erbschaft abzulehnen und stattdessen den Ausgleich des Zugewinns einzufordern. Dieser wird dann noch durch den Pflichtteil vom übrigen Erbe aufgestockt.  

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen

Wenn der Erbe anstelle einer Finanzspritze nur Schulden und Verbindlichkeiten erben würde, wird er sich vermutlich gegen das Erbe entscheiden. Doch auch wenn keine Schulden im Raum stehen, handelt der Erbe mitunter klüger, wenn er die Erbschaft ausschlägt.

Dazu drei Beispiele: 

1. Fall: Der Erbe ist Alleinerbe, aber hoch verschuldet.

Er hat zwei Kinder. Nimmt er die Erbschaft an, kann er zwar seine Schulden bezahlen. Doch während letztlich nur seine Gläubiger profitieren, kann er seinen Kindern nichts hinterlassen. Schlägt der Erbe die Erbschaft hingegen aus, treten seine Kinder an seine Stelle und erben. So haben die Kinder etwas von dem Vermögen, ohne dass die Gläubiger Zugriff auf den Nachlass haben. 

 

2. Fall: Der Erblasser vermacht seinem Kind per Testament ein Vermögen von 25.000 Euro.

Der Pflichtteil des Kindes würde sich auf 20.000 Euro belaufen. Das Erbe beinhaltet aber die Auflage, dass das Kind einem örtlichen Verein in den kommenden 25 Jahren mindestens 200 Euro jährlich spenden muss. In diesem Fall kann das Kind das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil einfordern. Dadurch fällt die Auflage weg und das Kind kann frei über das Geld verfügen. 

3. Fall: Der alleinstehende und kinderlose Erblasser war vermögend.

Sein gesamter Nachlass geht an seine Schwester. Die Schwester, die selbst schon ein sehr hohes Alter erreicht hat, ist verwitwet, hat drei Kinder und ist ebenfalls vermögend. Nimmt die Schwester das Erbe an, wird die Erbschaftssteuer zweimal fällig. Denn einmal muss die Schwester die Steuer beim Antritt des Erbes bezahlen und danach bezahlen ihre Kinder die Steuer ein zweites Mal, wenn deren Mutter stirbt und sie erben. Schlägt die Schwester das Erbe hingegen aus, erben ihre Kinder den Nachlass des Onkels gleich. Dadurch muss das Erbe nur einmal versteuert werden.  

 

Wie ein Erbe ausgeschlagen wird

Erfährt jemand, dass ein Verwandter verstorben und er dadurch erbberechtigt ist, sollte er am besten wie folgt vorgehen:

·         Zunächst sollte sich der potenzielle Erbe möglichst rasch einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse des Erblassers verschaffen. Dazu sollte er die Unterlagen des Erblassers studieren und sich mit seiner Bank in Verbindung setzen.

·         Für die Entscheidung, ob er die Erbschaft antritt oder ablehnt, hat der Erbe sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem er von der Erbschaft erfahren hat. Hält sich der potenzielle Erbe zu diesem Zeitpunkt im Ausland auf oder lebte der Erblasser zuletzt im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Verpasst der Erbe die Frist, gilt die Erbschaft automatisch und mit allen Konsequenzen als angenommen.

·         Solange noch keine Entscheidung gefallen ist, sollte der potenzielle Erbe keinen Erbschein beantragen. Denn die Beantragung des Erbscheins ist gleichbedeutend mit der Annahme des Erbes. Zudem sollte der potenzielle Erbe alle Handlungen, die mit dem Nachlass verbunden sind, ausdrücklich als vorläufiger Erbe durchführen.

·         Entscheidet sich der Erbe gegen die Erbschaft, muss er sich ans Amtsgericht an seinem Wohnort oder am Wohnort des Erblassers wenden. Dort erklärt er beim Nachlassgericht, dass er das Erbe ausschlägt. Um die Erklärung abzugeben, braucht der Erbe nur seinen Personalausweis. Alternativ kann der Erbe einen Notar einschalten. Der Notar übermittelt dem Nachlassgericht dann eine notariell beglaubigte Erklärung darüber, dass das Erbe ausgeschlagen wird.

·         Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, werden Gebühren fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Hätte der Erbe nur Schulden geerbt, erhebt das Nachlassgericht die Mindestgebühr von 30 Euro. 

 

Wer die Bestattung bezahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde

Grundsätzlich müssen die Erben die Bestattungskosten übernehmen. Haben alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen, werden diejenigen zur Kasse gebeten, die dem Erblasser gegenüber unterhaltspflichtig waren. Das können der hinterbliebene Ehepartner, erwachsene Kinder bei den Eltern oder die Eltern bei minderjährigen Kindern sein. Darüber hinaus lässt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu, dass die nächsten Angehörigen in die Haftung genommen werden und damit die Bestattung bezahlen müssen. Fehlen die finanziellen Mittel für die Bestattung, springt unter Umständen die Sozialhilfe ein und übernimmt die Bestattungskosten.

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil
  • Tagebuch schreiben - 7 Tipps
  • Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil
  • Thema: Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Tagebuch schreiben - 7 Tipps Tagebuch schreiben - 7 Tipps  Viele haben einmal Tagebuch geschrieben. Doch die meisten hören irgendwann damit auf. Dabei kann ein Tagebuch sowohl für den Schreiber als auch für seine Nachkommen äußerst hilfreich sein.    Ganzen Artikel...

    Stammbaum Kelten Der Stammbaum der Kelten Ganzen Artikel...

    4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern 4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern   Wenn eine Beziehung auseinandergeht, ist es oft schon für die Erwachsenen nicht ganz einfach, sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Sind Kinder im Spiel, wird es noch einmal ein ganzes Stück schwieriger. Kinder brauchen ihre Zeit, bis sie sich daran gewöhnt haben, dass die Eltern nun getrennt leben. Aber auch die Eltern müssen einen Weg finden, wie sie ihre Emotionen zurückstellen können, um weiterhin beide für die Kids da zu sein. Ein wichtiger Punkt dabei ist ein geeignetes Umgangsmodell.    Ganzen Artikel...

    Wenn das Haustier stirbt: Infos zu Tierbestattungen Wenn das Haustier stirbt: Infos zu Tierbestattungen    Rund 30 Millionen Haustiere leben in Deutschland treu an der Seite ihrer Besitzer. Mit etwa 13 Millionen Tieren stehen Katzen auf Platz 1. An zweiter Stelle folgen etwa 8 Millionen Hunde. Kleintiere wie Hamster und Meerschweinchen belegen den dritten Platz.  Ganzen Artikel...



    Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps   Mehr Flexibilität, eigenständiges Arbeiten, keine Pendlerwege und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind vom Konzept, im Home-Office zu arbeiten, sehr angetan. Doch so einfach und vielversprechend, wie die Arbeit vom heimischen Büro aus auf den ersten Blick erscheint, ist es in der Praxis leider nicht. Vielmehr kann es zur echten Herausforderung werden, Home-Office und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 3
    Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 3 Nicht alle Kinder finden bei ihrer leiblichen Familie das Zuhause, d...
    Saetze in lateinischen Kirchenbuechern
    Auflistung von häufigen Sätzen in lateinischen Kirchenbüchern Zunächst unterscheidet man im Zusammenhang mit Kirchenb&uu...
    Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können
    Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Ad...
    Kinder in suchtbelasteten Familien
    Kinder in suchtbelasteten Familien Die Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten, Glücksspiel und anderen Faktoren betrif...
    Regeln zur Forschung im Archiv
    Infos und Regeln zur Forschung im Archiv Im Zuge der Forschung nach Familienmitgliedern und Vorfahren gibt es viele Quellen, die wertvolle I...
    Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3
    Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unter...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2024 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag