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Ahnensuche bei Adoption E-mail

Die Ahnensuche bei Adoption 

Früher oder später stellt sich sicher jeder die Frage, wo seine Wurzeln liegen. Sind die Vorfahren bekannt, muss die Suche zwar nicht zwangsläufig einfacher werden, aber zumindest Anhaltspunkte sind vorhanden. Anders sieht es da aus, wenn der Suchende adoptiert wurde.

Dazu muss man wissen, dass es erst seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben ist, die Akten über die Adoptionsvermittlung für einen Zeitraum von 60 Jahren ab Geburtsdatum des Kindes zu archivieren. Daher gilt die Ahnensuche bei einer Adoption als nicht leichtes Unterfangen.

 

Früher war es zudem durchaus üblich, festzulegen, dass die Umstände und Hintergründe, die zu der Adoption geführt haben, nicht weitergegeben werden dürfen. Allerdings sieht das Grundrecht vor, dass Adoptierte das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung haben. In der Praxis heißt das, dass die jeweiligen Stellen zwar nicht bei der Suche unterstützen müssen, jedoch dem Suchenden zumindest vorhandene Informationen nicht mehr vorenthalten dürfen. Auf der Suche nach den eigenen Wurzeln kann sich der Adoptierte an mehrere Stellen wenden, je nachdem, über welche Informationen er verfügt.

Die Adoptionsbehörde 

Die erste Anlaufstelle ist die Adoptionsbehörde, bei der die Adoption vollzogen wurde, alternativ kann sich der Adoptierte an die zentrale Adoptionsstelle des jeweiligen Bundeslandes wenden. Ist der Geburtsort bekannt, kann möglicherweise das Standesamt des jeweiligen Ortes weiterhelfen.

Häufig werden Adoptionen als Randvermerke in den Geburtenbüchern erfasst und mit etwas Glück kann das Standesamt Informationen darüber geben, wer die leiblichen Eltern sind und wo sie zum Zeitpunkt der Adoption gewohnt haben. Zudem kann der Suchende beim Standesamt in Erfahrung bringen, ob eine Eheschließung stattgefunden hat und in wie weit sich die Namen verändert haben. Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist das Einwohnermeldeamt des Geburtsortes oder des Ortes, für den eine Adresse vorhanden ist.

Auskünfte Einwohnermeldeamt

Sind die leiblichen Eltern umgezogen, kann das Einwohnermeldeamt Auskünfte darüber erteilen, wohin die Eltern von diesem Ort aus umgezogen sind. Unter Umständen kann auch das Jugendamt des Geburtsortes weiterhelfen, allerdings kann es bei lange zurückliegenden Adoptionen passieren, dass keine Aufzeichnungen vorhanden sind, da früher häufig lediglich ein Gerichtsbeschluss ohne Jugendamt gefasst wurde. Eine weitere mögliche Anlaufstelle kann das Krankenhaus sein, in dem der Adoptierte zur Welt kam.

Suchdatenbanken 

Grundsätzlich hat der Suchende das Recht, eine eventuell angelegte Akte einzusehen, allerdings setzt dies voraus, dass eine solche Akte überhaupt existiert. War der Adoptierte zeitweise in einem Kinderheim untergebracht, kann eventuell auch dort weitergeholfen werden. Häufig verfügen auch die Kirchen über Informationen, da meist Aufzeichnungen über Taufen, Kommunionen, Konfirmationen, Hochzeiten und Beerdigungen vorhanden sind.

Neben dem Internet und der Abfrage diverser Suchdatenbanken kann eventuell auch die Polizei des Geburtsortes oder der letzten bekannten Adresse weiterhelfen, etwa wenn der Gesuchte polizeibekannt ist. Und letztlich gilt es, die Telefonbücher der Orte zu durchforsten. 

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