You are at: Der Stammbaum arrow Biologie Stammbaum arrow Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2
Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2 E-mail

Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2

 

Ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen oder die eigene Identität soll offensichtlicher werden: Es kann verschiedene Gründe geben, die es erfordern, den Personenstand zu ändern. Aber wie läuft so eine Änderung ab?

In einem zweiteiligen Beitrag klären wir alles Wichtige zur Änderung des Personenstands. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was der Personenstand überhaupt ist, wer die dazugehörigen Daten verwaltet und worum es sich bei einer Personenstandsurkunde handelt. Außerdem haben wir gezeigt, wann der Personenstand geändert werden kann, wie sich die Änderung gestaltet, welche Kosten anfallen und was für Änderungen gilt, die im Ausland durchgeführt wurden.

Jetzt, in Teil 2, schauen wir uns näher an, was zu beachten ist, wenn der Geschlechtseintrag geändert werden soll. Denn anders als bei einer Änderung des Personenstands wegen Heirat, Scheidung oder Adoption gibt es mit Blick auf die Geschlechtsidentität ein paar Besonderheiten.

 

Die Änderung des eingetragenen Geschlechts

In den meisten Ländern konnte traditionell beim Geschlechtseintrag nur zwischen männlich und weiblich gewählt werden. Doch in jüngerer Vergangenheit wurden die Gesetze und Vorschriften zunehmend angepasst, mit dem Ziel, die Geschlechtsidentität von Trans*Personen angemessener zu berücksichtigen. Mehrere Länder haben die Geschlechtsoptionen inzwischen um Einträge wie divers oder nicht-binär erweitert.

In Deutschland kann seit dem 1. Januar 2019 neben männlich und weiblich auch divers als Geschlecht eingetragen werden. Diese Möglichkeit ist für Personen gedacht, die nicht eindeutig weiblich oder männlich sind. Als vierte Option ist möglich, den Geschlechtseintrag offenzulassen, also gar kein Geschlecht eintragen zu lassen.

Um die eigene Identität besser zum Ausdruck zu bringen, können Trans*Personen im Zuge eines Geschlechterwechsels auch ihren Namen ändern. Für die Namensänderung müssen sie ebenfalls einen formellen Antrag beim Amtsgericht stellen. Das Amtsgericht prüft daraufhin die eingereichten Unterlagen und hört zwei Sachverständige an. Passt alles, werden zuerst die Personenstandsurkunden geändert und anschließend die Ausweisdokumente aktualisiert.

 

Das Transsexuellen- und das Selbstbestimmungsgesetz als rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die geschlechtliche Identität und den Geschlechtseintrag schaffen das Transsexuellen- und das Selbstbestimmungsgesetz. Beide haben einen großen und wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass nicht-binäre Geschlechtsidentitäten besser sichtbar sind und rechtlich anerkannt werden. Trotzdem muss der gesellschaftliche Dialog fortgeführt werden, um das Bewusstsein für transsexuelle und nicht-binäre Personen zu stärken und ihre rechtliche Anerkennung zu fördern. Denn nur so kann langfristig eine Gleichberechtigung und umfassende Inklusion erreicht werden.

 

Das Transsexuellengesetz

In Deutschland wurde im Jahr 1980 das Transsexuellengesetz (TSG) eingeführt. Es regelt die Änderung des Geschlechtseintrags bei einem Geschlechterwechsel.

Weil das TSG auf einer Geschlechtsidentitätsstörung als medizinische Diagnose basiert, setzt es einen Prozess mit psychiatrischen Gutachten voraus. Das Gesetz bestimmt, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags nur möglich ist, wenn eine transsexuelle Person eine Geschlechtsangleichung nachweisen kann. Maßnahmen dabei sind zum Beispiel Hormonbehandlungen oder Operationen.

Durch das TSG kann das eingetragene Geschlecht von männlich auf weiblich oder umgekehrt geändert werden. Eine Änderung auf divers ist nicht möglich.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz zur Änderung der geschlechtlichen Angabe im Personenstandsrecht, umgangssprachlich auch als Selbstbestimmungsgesetz bekannt, ist in seiner aktuellen Form seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es ermöglicht, als Geschlecht divers im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Dadurch möchte das Gesetz die Selbstbestimmung und die rechtliche Anerkennung von nicht-binären Personen fördern.

Anders als das TSG stützt sich das Selbstbestimmungsgesetz nicht auf medizinische Diagnosen oder psychiatrische Gutachten. Stattdessen räumt es eine selbstbestimmte Angabe der geschlechtlichen Identität ein. Allerdings ist das Selbstbestimmungsgesetz kein Ersatz für die Geschlechtseinträge von transsexuellen Personen gemäß TSG, sondern eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit für nicht-binäre Geschlechter.

 

Die Voraussetzungen für eine Änderung des Personenstands

Eine Änderung des Personenstands wegen eines Geschlechterwechsels ist zunächst an ein paar allgemeine Bedingungen geknüpft:

·Die Person braucht eine Geschlechtsidentität, die von der abweicht, die aktuell als Geschlecht eingetragen ist.

·In aller Regel muss die Person volljährig sein. Minderjährige ab 14 Jahren können zwar selbst einen Antrag stellen, brauchen aber die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 14 Jahre alt sind, müssen die Eltern den Antrag einreichen.

·Die Person sollte ihre neue geschlechtliche Identität über einen längeren Zeitraum hinweg stabil erlebt haben.

·Ein formeller Antrag auf Änderung des Personenstands muss beim zuständigen Standesamt eingereicht werden.

Die weiteren Voraussetzungen und Abläufe hängen davon ab, welches Gesetz für die Änderung des Geschlechts Anwendung findet.

Findet die Änderung im Rahmen des TSG statt, braucht die Person ein psychiatrisches Gutachten, das eine Störung der Geschlechtsidentität bestätigt. Anschließend beantragt sie formell die Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich oder von weiblich auf männlich beim zuständigen Standesamt. Wird der Antrag genehmigt, erlässt das Amtsgericht einen entsprechenden Beschluss. Mit diesem Beschluss können das eingetragene Geschlecht geändert und die Personenstandsurkunden aktualisiert werden. Danach kann die Person auch ihre Ausweisdokumente korrigieren lassen.

Aus Basis des Selbstbestimmungsgesetzes kann das eingetragene Geschlecht von männlich oder weiblich auf divers geändert werden. Ein medizinisches oder psychiatrisches Gutachten ist dafür nicht notwendig. Stattdessen gibt die Person eine Erklärung mit Eigenversicherung ab, in der sie bestätigt, dass sie ihre geschlechtliche Identität als divers oder nicht-binär wahrnimmt. Im formellen Antrag auf Änderung des Personenstands beim zuständigen Standesamt gibt die Person dann an, dass als Geschlecht divers eingetragen werden soll.

 

Die rechtlichen Folgen einer Änderung des Personenstands bei neuer Geschlechtsidentität

Ein geänderter Geschlechtseintrag hat zur Folge, dass Personenstandsunterlagen wie die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und ähnliche Dokumente entsprechend aktualisiert werden. Gleiches gilt für die Ausweisdokumente und andere wichtige Unterlagen wie zum Beispiel Verträge.

Auswirkungen kann es auch auf den Datenschutz geben, insbesondere was personenbezogene Daten und Dokumente betrifft. Die Person sollte deshalb die dazugehörigen Stellen über die Änderung informieren, damit eine korrekte Erfassung und Verwaltung der Daten sichergestellt ist.


Der geänderte Geschlechtseintrag kann außerdem Folgen in familienrechtlichen Fragen haben. So kann sich die Änderung zum Beispiel auf das Sorgerecht, die Elternschaft oder Unterhaltszahlungen auswirken. Ratsam ist deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt oder an eine LGBTQ+-Beratungsstelle zu wenden. Sie können Auskunft erteilen, rechtlich beraten und die Änderung des Personenstands unterstützend begleiten.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Uneheliche Kinder in der Familienforschung Uneheliche Kinder in der Familienforschung Auf der Suche nach den Ahnen und Vorfahren treten immer wieder Hürden und Hindernisse auf. Sei es nun, dass kaum Unterlagen vorhanden sind, die entsprechenden Stellen nur widerwillig Informationen erteilen oder die Übersetzung der alten Dokumente aufgrund des Schriftbildes oder der lateinischen Sprache Probleme bereitet. Noch etwas komplizierter wird es, wenn uneheliche Kinder oder Adoptivkinder vermerkt sind. Ganzen Artikel...

Familienbaum basteln - 3 Ideen Familienbaum basteln - 3 Ideen Ein Familienbaum ist eine schöne Deko für die eigenen vier Wände und eignet sich prima als Geschenk. Hier sind 3 Bastelideen!   Ganzen Artikel...

Was kennzeichnet einen modernen Vater? Was kennzeichnet einen modernen Vater?   Der Vater geht arbeiten, bringt das Geld nach Hause und ernährt so die Familie, während sich die Mutter um die Kinder und den Haushalt kümmert: Diese klassische Rollenverteilung ist längst überholt. Sie wurde von moderneren Modellen abgelöst, die mehr Selbstbestimmung bei der Aufgabenverteilung enthalten. Doch was kennzeichnet einen modernen Vater? Wie sieht er seine Rolle in der heutigen Zeit? Wann ist ein Vater ein guter Vater? Und wie schwer tun sich die Väter damit, den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen? Wissenschaftler sind solchen Fragen nachgegangen und dabei auf große Abweichungen zwischen der idealisierten Vaterrolle und der praktischen Umsetzung in der Realität gestoßen.   Die eigenen Väter als Negativbeispiele  Ganzen Artikel...

Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer? Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer? Früher waren Einzelkinder eine seltene Ausnahme. Natürlich mag dies auch ein Stück weit der Tatsache geschuldet gewesen sein, dass die Familienplanung aus Mangel an Alternativen der Natur überlassen wurde. Trotzdem war es fast selbstverständlich, dass ein Paar schon bald nach der Eheschließung eine kinderreiche Familie gründen würde.   Ganzen Artikel...



Die Geschichte der deutschen Flagge Die Geschichte der deutschen Flagge Wenn Sportereignisse oder hochoffizielle Anlässe anstehen, wird heutzutage ganz selbstverständlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge geschwenkt. Dabei hat die deutsche Flagge eine durchaus bewegte Geschichte. So war sie keineswegs immer Schwarz-Rot-Gold. Seit 1871 das Deutsche Reich gegründet wurde, gab es in Deutschland nämlich drei offizielle Nationalflaggen.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2
Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2 Im Zuge einer Hochzeit oder Scheidung ist es kein Problem, den Nachnamen zu ändern....
Das Kind auf ein Geschwisterchen vorbereiten - Infos und Tipps
Das Kind auf ein Geschwisterchen vorbereiten - Infos und Tipps Kündigt sich Familienzuwachs an, spürt ein Kind, dass die Stimm...
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2 Wenn der Ehepartner oder ein Elternteil stirbt, verändert sich die gesamte Lebenssitua...
Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 1. Teil
Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 1. Teil Kinder profitieren sehr von Ritualen. Denn Routinen, Bräuche und Traditionen g...
Die beruehmtesten Wissenschaftlerinnen der Geschichte
Die berühmtesten Wissenschaftlerinnen der Geschichte Auch wenn Frauen in vielen Bereichen bahnbrechende Leistungen erbracht und Pionier...
Familie - damals und heute
Familie - damals und heute Früher war es relativ einfach: Mann und Frau verliebten sich ineinander, verlobten sich und heirateten. Durc...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2024 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag