You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 E-mail

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3

 

Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unterhalt zu leisten. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Größe der Familie, dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern. Außerdem gibt es zum einen den Barunterhalt und zum anderen den Naturalunterhalt.

In einer Beitragsreihe haben wir die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt zusammengestellt. Hier ist der letzte Teil 3!

 

Wie lange besteht die Unterhaltspflicht, wenn das Kind eine Berufsausbildung macht?

Absolviert ein volljähriges Kind eine Berufsausbildung und verdient dabei eigenes Geld, bleibt sein Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der Ausbildung bestehen. Allerdings wird die Ausbildungsvergütung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs angerechnet. Bekommt das volljährige Kind noch Kindergeld, wird das Kindergeld ebenfalls vom Unterhalt abgezogen.

Auch wenn das Kind jünger ist als 18 Jahre, wird das erzielte Einkommen aus der Berufsausbildung auf den Kindesunterhalt angerechnet. Hier ist die Berechnung aber etwas komplizierter. Denn zunächst wird vom monatlichen Nettoeinkommen ein sogenannter ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen. Er beträgt rund 100 Euro. Der verbliebene Betrag wird anschließend halbiert. Dieser Betrag wiederum wird von dem Barunterhalt abgezogen, den der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlen muss.

 

Wie lange wird Unterhalt fällig, wenn das Kind studiert?

Während des Studiums besteht eine Unterhaltspflicht. Dabei spielt es keine Rolle, für welches Studienfach sich das Kind entscheiden hat, wie die Eltern zu dieser Wahl stehen oder wie gut die künftigen Berufsaussichten sind. Wenn das Kind studiert, hat es Anspruch auf Unterhalt. Außerdem kann es nach frühestens drei Semestern den Studienort oder das Studienfach einmal wechseln, ohne dass dadurch der Anspruch auf Unterhalt verloren geht.

Allerdings muss das Kind zielorientiert vorgehen und sich darum bemühen, die durchschnittliche Studiendauer einzuhalten. Im Zweifel können die Eltern Leistungsnachweise verlangen. Hängt das Kind an einen Bachelorstudiengang noch einen Masterstudiengang an, bleibt die Unterhaltspflicht währenddessen bestehen. Voraussetzung ist aber, dass der zeitliche Abstand zwischen den beiden Studiengängen nicht zu groß ist. Hat das Kind sein Studium abgeschlossen, endet die Unterhaltspflicht der Eltern nach spätestens drei Monaten.

 

Wie lange muss Unterhalt bezahlt werden, wenn das Kind weder eine Ausbildung macht noch studiert?

Der Anspruch auf Kindesunterhalt setzt voraus, dass das volljährige Kind in die Schule geht, eine Ausbildung macht, studiert oder ein Pflichtpraktikum absolviert. Ist nichts davon der Fall, muss das Kind alleine für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Auch eine längere Pause zwischen der Schulzeit und dem Start ins Berufsleben müssen die Eltern nicht mitfinanzieren.

Entscheidet sich das Kind also dazu, sich eine längere Auszeit zu gönnen oder um die Welt zu reisen, muss es die notwendigen Mittel dafür selbst aufbringen. Einen Anspruch auf Kindesunterhalt kann es nicht geltend machen.

 

Was ist, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlungen nicht leistet?

Bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt nicht rechtzeitig oder gar nicht, ist es sinnvoll, sich zunächst einmal nach den Gründen dafür zu erkundigen. Denn hinter der Nichtzahlung muss nicht immer eine böse Absicht stecken. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Elternteil vorübergehend in einem finanziellen Engpass steckt und den Unterhalt deshalb nicht oder nur schwer aufbringen kann.

Steht aber der Verdacht im Raum, dass der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlungen absichtlich nicht leistet oder durch dieses Verhalten Druck ausüben will, sollte gehandelt werden. Dafür kann sich der andere Elternteil ans Jugendamt wenden. Das Jugendamt legt dann einen sogenannten Unterhaltstitel fest. Er beziffert, wie hoch der Unterhalt ist, der geleistet werden muss.

Durch den Unterhaltstitel ist der unterhaltspflichtige Elternteil dazu aufgefordert, alles zu tun, was notwendig und möglich ist, um den monatlichen Kindesunterhalt aufzubringen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ein Gerichtsvollzieher den Unterhalt eintreiben.

Eine andere Möglichkeit ist eine Unterhaltsklage. Allerdings ist eine Klage langwierig und mit gewissen Risiken verbunden. Außerdem fallen Verfahrenskosten oder Termingebühren, Ausgaben für den Rechtsanwalt und andere Kosten an, die sich schnell zu hohen Beträgen summieren können. Bevor eine Unterhaltsklage eingereicht wird, ist deshalb eine juristische Beratung dringend zu empfehlen.

 

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Bezahlt der zahlungspflichtige Elternteil den Unterhalt für sein Kind nicht, kann der andere Elternteil beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Vaterschaft noch nicht abschließend geklärt ist.

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Leistung, die den Unterhalt eines minderjährigen Kindes sichert. Hat das Kind kein eigenes Einkommen, kann der Vorschuss bis zur Volljährigkeit bezahlt werden. Den Antrag auf den Unterhaltsvorschuss muss der Elternteil stellen, bei dem das Kind lebt. Seine Höhe entspricht dem Mindestunterhalt, der für die Altersstufe des Kindes gilt.

 

Wie lange kann Kindesunterhalt nachgefordert werden?

Unterhalt kann erst ab dem Moment gefordert werden, ab dem der Anspruch ausdrücklich geltend gemacht wird. Aus diesem Grund ist es in aller Regel ausgeschlossen, den Kindesunterhalt rückwirkend einzufordern.

Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber aber dann vor, wenn ein Elternteil den anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil dazu aufgefordert hat, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen und diese Auskunft erst verspätet erfolgte. Wurde die Auskunft zum Beispiel im Januar verlangt und hat der unterhaltspflichtige Elternteil erst im September geantwortet, kann der andere Elternteil bestehende Unterhaltsansprüche rückwirkend bis Januar geltend machen.

 

Was ist Elternunterhalt?

Der Elternunterhalt ist in gewisser Hinsicht das Gegenstück zum Kindesunterhalt. Denn so wie die Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, müssen unter Umständen auch Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern im Pflegefall bedürftig werden. Allerdings sind die Einkommensgrenzen sehr hoch angesetzt. Aus diesem Grund nimmt der Gesetzgeber letztlich nur vermögende Kinder in die Pflicht.


Eine Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern gibt es übrigens nicht. Denn laut BGB kann die Pflicht zum Unterhalt nur zwischen Verwandten in gerader Linie und damit zwischen Eltern und Kindern oder umgekehrt Kindern und Eltern entstehen. Geschwister sind nicht in gerade Linie verwandt. Folglich scheidet ein Unterhaltsanspruch aus.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Tipps zur Auswahl einer Genealogie-Software Einige Tipps, worauf bei der Auswahl einer Genealogie-Software geachtet werden sollte Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb sich Menschen mit der Familien- und Ahnenforschung beschäftigen. So kann das Interesse an Geschichte, Kultur oder Politik dahinter stecken, genauso ist aber möglich, dass jemand einfach nur ein spannendes Hobby sucht. Wieder ein anderer kann sich auf die Suche machen, weil er hofft, wohlhabende oder einflussreiche Verwandte zu finden.    Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019 Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019   Einer der wichtigsten Bausteine zur Förderung und gleichzeitig finanziellen Entlastung von Familien in Deutschland ist das Kindergeld. Das Kindergeld soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten der Kids zu stemmen. Nur: Wer bekommt Kindergeld? Wie wird es beantragt? Und wie hoch fällt es derzeit aus? Wir haben die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019 zusammengestellt!   Ganzen Artikel...

Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 2. Teil Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 2. Teil   Eine andere Bezeichnung für Hebamme lautet Geburthelferin. Doch die Mutter dabei zu unterstützen, ihr Baby auf die Welt zu bringen, ist nur ein Teil der Arbeit einer Hebamme. Vielmehr begleitet sie die werdenden Eltern schon während der Schwangerschaft, kümmert sich um die Vorsorge und bereitet die Eltern auf die Geburt vor. Nach der Entbindung betreut die Hebamme die Mutter und den Nachwuchs bis zu acht Wochen lang.  Ganzen Artikel...

Erscheinungen von Geistern und Dämonen Einige der schaurigsten Erscheinungen von Geistern und Dämonen Die meisten Menschen haben keine Geister oder Dämonen gesehen und insbesondere in der heutigen, modernen Welt glauben viele nicht an Übersinnliches und halten irgendwelche schaurigen Spukgeschichten für reine Phantasie. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Berichten und Aufzeichnungen über unerklärliche Erscheinungen.   Ganzen Artikel...



Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1 Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1   Eine Hochzeit oder auch eine Scheidung sind typische Gründe für den Wechsel des Nachnamens. Doch auch in anderen Fällen erlaubt der Gesetzgeber, den bisherigen Namen abzulegen und künftig einen anderen Nachnamen zu tragen. Vorausgesetzt, es gibt einen guten und nachvollziehbaren Grund für die Namensänderung.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben? Die Kinder und der Ehe- oder Lebenspartner müssen nicht befürchten, beim Er...
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 2. Teil
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 2. Teil In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepart...
Fragen und Antworten zur Zeitumstellung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zeitumstellung Mit dem Frühling beginnt auch die sogenannte Sommerzeit. Jedes Jahr wird am let...
Anleitung dekorativer Stammbaum
Anleitung für einen modernen und dekorativen Stammbaum Üblicherweise kennt man Stammbäume und Ahnentafeln als größ...
Vorlage fuer den Familienfragebogen
Allgemeine Vorlage für den Familienfragebogen Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Stammbäume oder Ahnentafeln angelegt w...
Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern
Infos und Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern Kirchenbücher können sehr hilfreiche Quellen für den Ahnenfor...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag