You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Stammbaum Maya arrow Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2
Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2 E-mail

Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2

 

Vor allem wenn eine Beziehung in die Brüche geht und sich die Wege des Paares trennen, stehen viele Fragen im Raum. Wie geht es finanziell weiter? Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wer behält was? All das sind Dinge, die geklärt werden müssen.

Noch wichtiger ist aber, Regelungen für den Nachwuchs zu vereinbaren. Meistens ist es so, dass sich die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind teilen. Doch im Fall einer Trennung kommt es vor, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben möchte. Andersherum ist genauso denkbar, dass ein Elternteil freiwillig auf sein Sorgerecht verzichten will. Aber geht das überhaupt? Und was sind die Folgen?

In einem zweiteiligen Beitrag vermitteln wir Infos und Tipps zum freiwilligen Verzicht auf das gemeinsame Sorgerecht. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was das Sorgerecht genau ist und woraus es besteht. Außerdem haben wir Gründe genannt, die ein Elternteil dazu veranlassen können, sein Sorgerecht abzutreten. Hier ist Teil 2!

 

Wie läuft das Verfahren bei der Abgabe des Sorgerechts ab?

Üben beide Elternteile bisher das Sorgerecht gemeinsam aus, kann ein Elternteil sein Sorgerecht abtreten. Allerdings kann dieser Elternteil keine Erklärung abgeben, dass er verzichtet. Genauso gibt es kein Formular, das er zu diesem Zweck ausfüllen kann.

Das Familienrecht sieht nämlich einen etwas anderen Ablauf vor. So muss der andere Elternteil bei Gericht einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen. Damit ein Elternteil seine elterliche Sorge abtreten kann, muss der andere Elternteil also die Übernahme des alleinigen Sorgerechts beantragen. Sind sich beide einig, ist der Rest reine Formsache. Doch selbst wenn sich beide Elternteile auf diese Lösung verständigt haben, führt am Gericht kein Weg vorbei. Denn das Familiengericht ist die einzige Stelle, die ein Sorgerecht zu- und absprechen kann.

Selbstverständlich ist auch möglich, dass der (Ex-)Partner sein Sorgerecht gar nicht abtreten will. In diesem Fall muss der andere Partner ebenfalls die alleinige Übernahme der elterlichen Sorge beantragen. In dem Antrag muss er dann erklären und schlüssig begründen, warum das Kindeswohl gefährdet ist, wenn es beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt. Daraufhin findet eine Gerichtsverhandlung statt, in der beide Elternteile ihre Ansichten schildern können. Anschließend entscheidet das Gericht, was für das Kind das Beste ist. Einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, wird das Gericht aber immer als letzte Lösung sehen. Zuvor wird es genau prüfen, ob mildere Mittel möglich sind.

Eher eine Ausnahme ist, dass beide Elternteile freiwillig auf das Sorgerecht verzichten wollen. Das kommt meist nur dann vor, wenn sie wegen ihrer Lebensumstände nicht für das Kind sorgen können oder mit ihm komplett überfordert sind. In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass das Sorgerecht auf das Jugendamt oder auf Pflegeeltern übertragen wird.  

 

Welche Kosten entstehen bei dem Sorgerechtsverfahren?

Alle Entscheidungen, die die elterliche Sorge betreffen, laufen über das Familiengericht. Aus diesem Grund entstehen auch immer Gerichtskosten. Die Höhe der Kosten für ein Sorgerechtsverfahren ist in § 45 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) geregelt. Demnach liegt der Verfahrenswert bei 3.000 Euro. Sind sich beide Elternteile einig und der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ist letztlich eine reine Formalität, belaufen sich die Gerichtskosten auf knapp 45 Euro.

Deutlich teurer wird es, wenn sich die Ex-Partner nicht einig sind. Im Unterschied zu einer Scheidung gilt bei Kindschaftssachen zwar kein Anwaltszwang. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist also nicht zwingend notwendig. Möchte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen, dürfte es ohne anwaltliche Hilfe aber schwierig werden. Die Kosten werden sich in dem Fall auf ungefähr 600 Euro erhöhen. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, kommen weitere 200 Euro dazu.

 

Welche Folgen hat es, wenn ein Elternteil sein Sorgerecht abtritt?

Die Entscheidung, das Sorgerecht abzutreten, hat weitreichende Folgen. Deshalb sollte so ein Schritt sehr genau und gut überlegt sein. Denn die Abgabe des Sorgerechts wieder rückgängig zu machen, ist praktisch unmöglich.

Tritt ein Elternteil sein Sorgerecht ab, verliert er sämtliche Mitspracherechte bei der Erziehung. Selbst bei sehr wichtigen Fragen kann er keinen Einfluss mehr nehmen. Möchte der Ex-Partner zum Beispiel mit dem Kind auswandern oder muss ein schwerer medizinischer Eingriff durchgeführt werden, bleibt der andere Elternteil außen vor. Auch die Personen- und die Vermögenssorge entfallen vollständig.

Eine besondere Problematik kann entstehen, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil schwer erkrankt oder verstirbt. Dann muss nämlich geklärt werden, wo das Kind in Zukunft leben und wer es versorgen soll. Der andere Elternteil, der sein Sorgerecht abgetreten hatte, bekommt es nicht automatisch zurück. Auch dann nicht, wenn er sein Kind bei sich aufnehmen möchte. Stattdessen überprüft das Familiengericht, ob diese Möglichkeit in Betracht kommt und ob alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

Aber: Die freiwillige Abgabe des Sorgerechts führt nicht dazu, dass dieser Elternteil nicht mehr für sein Kind da sein darf. Sein Umgangsrecht behält er nämlich. Dass der Kontakt dem Ex-Partner möglicherweise missfällt, ist letztlich dessen Problem. Unterbinden kann er den Kontakt jedenfalls nicht. Für einen Entzug des Umgangsrechts müsste es eine zusätzliche, entsprechende Entscheidung des Familiengerichts geben.


Was jedoch immer und auf jeden Fall erhalten bleibt, ist die Unterhaltspflicht. Die Idee, das Sorgerecht abzutreten, um sich auf diese Weise die Zahlung des Unterhalts zu sparen, funktioniert nicht. Die Unterhaltspflicht wird nämlich allein durch die Tatsache ausgelöst, Mutter oder Vater des Kindes zu sein. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Was macht ein Hospizbegleiter? Was macht ein Hospizbegleiter?   Einige Menschen werden in ihrem Leben schon sehr früh mit dem Tod konfrontiert. Andere Menschen kommen erst spät mit dem Thema in Kontakt oder möchten sich gar nicht großartig damit befassen. Doch irgendwann geht jeder Weg zu Ende. Und sowohl für den Sterbenden als auch für die Angehörigen ist es dann eine große Hilfe, wenn jemand da ist, zuhört, Zeit schenkt und die Hand reicht. Genau das leistet die Hospizbegleitung.  Ganzen Artikel...

Historische Adressbuecher Historische Adressbücher als Vorläufer der heutigen Telefonbücher Auf der Suche nach den eigenen Wurzeln gibt es eine Reihe unterschiedlicher Quellen, die Informationen liefern können. Hierzu gehören beispielsweise Kirchenbücher, Urkunden des Standesamts, Einwohnermelderegister, Pass- und Briefprotokolle und auch Adressbücher. Historische Adressbücher sind dabei im Grunde genommen die Vorläufer der heutigen Telefonbücher, denn insbesondere in den Adressbüchern größerer Städte finden sich darin Rubriken wie ein nach Namen sortiertes Einwohnerverzeichnis, ein nach Straßen sortiertes Häuserverzeichnis, ein Verzeichnis der Behörden, eine nach Berufen sortierte Auflistung vergleichbar mit heutigen Branchenbüchern sowie teilweise auch Geschäftsanzeigen.   Ganzen Artikel...

Rechtliche Aspekte der Ahnenforschung Infos zu den rechtlichen Aspekten der Ahnenforschung Die Ahnenforschung steht in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Quellen, die teils ausschließlich in den eigenen Aufzeichnungen genutzt werden, teils jedoch auch veröffentlicht werden, beispielsweise um sich mit anderen auszutauschen. Dabei gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte, die in Verbindung mit der Ahnenforschung zum Tragen kommen.    Ganzen Artikel...

Aberglaube Brauchtum Kurioses rund ums Fegen Aberglaube, Brauchtum und allerlei Kurioses rund ums Fegen Manche lassen sich in ihrem Handeln und Denken vom Aberglauben beeinflussen, manche finden die Regeln, Bräuche und Gepflogenheiten amüsant und schmunzeln darüber und manche halten den Aberglauben schlichtweg für esoterischen Unsinn. Insgesamt ist es jedoch schon erstaunlich, wie viele verschiedene Bräuche und Vorschriften es gibt.   Ganzen Artikel...



Tipps zum Scannen alter Familienfotos Tipps zum Scannen alter Familienfotos Nicht nur Familienforscher scannen alte Familienfotos ein, um diese dann in einen bebilderten Stammbaum zu integrieren. Generell lösen digitale Fotoalben auf dem Rechner oder auf eine CD gebrannt klassische Fotoalben immer mehr ab. Nun ist es recht einfach, neue Fotos von der Digitalkamera oder dem Handy auf den Computer zu übertragen, denn benötigt wird lediglich ein entsprechendes Kabel. Ältere Fotos hingegen müssen in aller Regel eingescannt werden.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Stammbaumanalyse Uebungen
Stammbaumanalyse Übungen Die Stammbaumanalyse gehört zusammen mit der Zwillingsforschung, der Analyse von Karyogrammen und der pop...
7 Fragen zum Patenamt, Teil I
7 Fragen zum Patenamt, Teil I Auch wenn die Eltern mit der Kirche wenig am Hut haben, führt die Geburt eines Kindes oft zur Besinnu...
Was ist eine "Familienaufstellung"?, 2. Teil
Was ist eine Familienaufstellung ?, 2. Teil Es gibt nur sehr wenige Therapieansätze, die derart kontroverse Diskussionen auslösen...
Infos und Uebersicht Onomastik
Infos und Übersicht rund um die Onomastik Die Onomastik, die auch als Namenforschung oder Namenkunde bezeichnet wird, ist eine Wissensc...
Was kennzeichnet einen modernen Vater?
Was kennzeichnet einen modernen Vater? Der Vater geht arbeiten, bringt das Geld nach Hause und ernährt so die Familie, während...
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: M...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag