Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch

Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem Ortsfamilienbuch

Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten, wie ein Ortsfamilienbuch geschrieben und gestaltet werden kann. Insofern ist es durchaus sinnvoll, zunächst ein Archiv oder eine Bibliothek aufzusuchen und sich mithilfe der dortigen Sammlung einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen.  

Ratsam ist außerdem, mit einer Art Probelauf zu beginnen.

 

Das bedeutet, der Autor sollte zunächst eine Familie auswählen und sämtliche Arbeitsschritte, die für das Ortfamilienbuch notwendig sind, an dieser Beispielfamilie durchgehen und ausprobieren.  Auf diese Weise erhält er dann einerseits einen Eindruck über den Ablauf und kann andererseits an der optischen Gestaltung dieser ersten Probeseite und damit seines späteren Ortsfamilienbuches feilen.  

Einige Museen und Vereine verfügen über Ortsfamilienbücher, die in einer Reihe herausgegeben worden sind. Soll auch das eigene Ortsfamilienbuch in eine solche bestehende Reihe aufgenommen werden, sollte sich der Autor zudem mit dem Herausgeber oder dem jeweiligen Verein oder Museum in Verbindung setzen.    

 

1. Die erste Entscheidung 

Die erste Entscheidung, die der Autor nun treffen muss, besteht darin, welchen zeitlichen und geografischen Umfang das Ortsfamilienbuch haben soll. Ein Ortsfamilienbuch kann eine politische oder eine Kirchengemeinde umfassen.  

Dabei wird der Umfang vielfach von Haus aus von der geschichtlichen Entwicklung bestimmt, beispielsweise wenn ein Ort in mehrere Gemeinden aufgeteilt wurde und der Autor sich dazu entscheidet, die Familien bis zum Zeitpunkt der Aufteilung zu erfassen. Als grobe Richtlinie für ein klassisches Ortsfamilienbuch gilt, dass dieses die Daten ab Beginn der Kirchenbücher erfassen und entweder mit Beginn der standesamtlichen Registrierungen oder mit Beginn der Einführung der Datenschutzbestimmungen enden sollte.

Selbstverständlich steht es dem Autor jedoch letztlich frei, den Zeitraum selbst zu festzulegen, so dass sein Ortsfamilienbuch auch in der Gegenwart enden kann. Hat sich der Autor für einen Bearbeitungszeitraum entschieden, kann er anhand der in diesem Zeitraum geschlossenen Ehen ungefähr abschätzen, wie viele Familien zu bearbeiten sind und welchen Gesamtumfang sein Ortsfamilienbuch haben wird.

Ergibt sich ein sehr großer Umfang, kann es sinnvoll sein, den zeitlichen oder geografischen Umfang des Ortsfamilienbuches nochmals etwas einzuschränken.      

 

2. Das Zusammentragen der Familien 

Grundsätzlich sollte der Autor versuchen, die Familien und Einwohner möglichst vollständig zu erfassen. Dabei sind aus genealogischer Sicht vor allem Personen wie Soldaten, Alleinstehende, kinderlose Paare und Personen, die zugezogen sind oder nur kurzzeitig in dem Ort gelebt haben, interessant. 

Dies liegt daran, dass diese Personengruppen früher oft nicht erfasst wurden und es somit für Familienforscher teils unmöglich ist, deren Schicksal zu klären. Neben den Lebensdaten sollte der Autor außerdem auch solche Daten erfassen, die die soziale Stellung einer Person wiedergeben.  

Hierzu gehören beispielsweise der Stand, der Beruf sowie Grundbesitz.

 

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3. Die Quellen für das Ortsfamilienbuch 

Die wichtigsten Quellen für den Autor sind in aller Regel die Kirchenbücher, die sich in Tauf-, Trau- und Sterbebücher gliedern. Werden Daten nach 1875 erfasst, sind auch die Register der Standesämter eine wichtige Quelle. 

In einigen Gemeinden gab es außerdem auch vor 1875 schon Familienregister und sofern solche vorhanden sind, sollte der Autor natürlich auch diese Daten auswerten. Ortsfamilienbücher, deren Grundlage die reine Auswertung von Kirchenbüchern darstellt, werden als Ortsfamilienbücher der 1. Generation bezeichnet. 

Daneben kann der Autor alle Quellen auswerten, die personenbezogene Daten enthalten. Hierzu gehören beispielsweise Listen und Bücher, die Steuerzahlungen und Käufe- sowie Verkäufe erfassen und die meist in Landes- und Gemeindearchiven hinterlegt sind.

Weitere hilfreiche Quellen für die Suche nach personenbezogenen Daten können außerdem Pfarrarchive sein.  

 

Ortsfamilienbücher, die bestrebt sind, möglichst alle personenbezogenen Quellen auszuwerten, werden als Ortsfamilienbücher der 2. Generation bezeichnet.  

Nachdem ein Ortsfamilienbuch immer auch eine kurze historische Einführung enthalten sollte, sollte der Autor auf die Literatur des Stadtarchivs oder des Landesarchivs zurückgreifen. Die historische Einführung muss nicht sehr umfassend sein, sollte den Leser aber über die wesentlichen Entwicklungen der Wirtschaft und der Einwohnerzahlen informieren.  

Zudem sollte der Leser alle die Informationen erhalten, die zum Verständnis der Entwicklung des Ortes notwendig sind, beispielsweise Angaben im Zusammenhang mit dem damals vorherrschenden Erbrecht.

Als Richtlinie für die historische Einführung gilt, dass diese umso kürzer ausfallen kann, wenn eine Ortschronik vorhanden und öffentlich zugänglich ist, auf die der Autor verweisen kann.       

 

4. Die Gestaltung und Gliederung 

Zunächst ist empfehlenswert, das Ortsfamilienbuch im DIN A4-Format anzulegen. Dies liegt in erster Linie daran, dass Zusammenhänge auf großen Blättern sehr viel schneller und einfacher zu erfassen sind als auf kleinen Seiten.  Von Bedeutung ist dies deshalb, weil Ortsfamilienbücher üblicherweise nicht im Ganzen gelesen, sondern die gesuchten Informationen gezielt nachgeschlagen werden.  

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Sinnvoll ist daher auch, entscheidende Wörter wie beispielsweise die Familiennamen durch eine entsprechende Formatierung hervorzuheben.   

 

Für die inhaltliche Gliederung des Ortsfamilienbuches hat sich das folgende Schema bewährt:

 

Ÿ         Titel des Ortsfamilienbuches.  

Hierzu gehören die Angabe des Verfassers, der Erscheinungsort und das Erscheinungsjahr. Der Titel des Ortsfamilienbuches sollte so gewählt werden, dass der Leser eindeutig erkennen kann, dass die Familien und Einwohner welchen Ortes erfasst sind und welchen Zeitraum das Ortsfamilienbuch abdeckt. 

Ÿ          Inhaltsverzeichnis 

Ÿ          Kurze historische Einführung mit einer Landkarte des Ortes und der Nachbarorte 

Ÿ          Hinweise, wie das Ortsfamilienbuch zu benutzen ist 

Ÿ          Ein Verzeichnis der verwendeten Symbole und Abkürzungen sowie ein phonetisch Alphabet 

Ÿ          Als Hauptteil die Familien, die jeweils mit einer Nummer versehen sein sollten, in alphabetischer Reihenfolge 

Ÿ          Ein Register mit den Ortsnamen, die in dem Buch genannt sind inklusive den Familien samt Nummer in dem jeweiligen Ort 

Ÿ          Eine Auflistung der genannten Berufe und Standesbezeichnungen, eventuell mit kurzen Erläuterungen, sowie bei Bedarf ein Sachregister. 

 

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Hinweise zur Benutzung des Ortsfamilienbuches 

Der Autor sollte versuchen, sein Ortsfamilienbuch so zu verfassen, dass es auch ein Laie oder ein Hobbyforscher nutzen und nachvollziehen kann. Daher ist sehr wichtig, dass beschrieben wird, wie das Ortsfamilienbuch zu nutzen ist.   

 

Im Rahmen der Hinweise sollte der Autor erläutern,  

 

Ÿ         in welcher Form die Daten eingeordnet sind, also beispielsweise ob in zeitlicher Reihenfolge oder unter Berücksichtigung der Verwandtschaftsverhältnisse. 

Ÿ         welcher Zeitpunkt für eine zeitliche Einordnung entscheidend war.  

Ÿ         auf welcher Grundlage die Einordnung der Namen erfolgte und welche Schreibweise dabei maßgeblich war. 

Ÿ         wie uneheliche Verbindungen, Alleinstehende und uneheliche Kinder erfasst sind.  

Ÿ         in welcher Form die Angaben zu einer Familie geordnet sind und welche besonderen Merkmale es dabei gibt.

So können beispielsweise Daten, die nur geschätzt sind, in Klammern dargestellt werden.   

 

Abkürzungen und Symbole

Insgesamt sollte der Autor versuchen, mit möglichst wenig Abkürzungen zu arbeiten. Dies liegt daran, dass der Leser vielfach schnell Informationen nachschlagen möchte, dabei aber nicht im Vorfeld erst viel Zeit dafür aufwenden will, was der Autor mit seinen Abkürzungen und Symbolen gemeint haben könnte.  

Standardsymbole hingegen kann der Autor bedenkenlos verwenden, beispielsweise * für geboren, oo für geheiratet, + für gestorben oder ~ für getauft.  

Dennoch sollte er auch diese Symbole in sein Verzeichnis aufnehmen und kurz erläutern.

 

 

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Mit einem phonetischen Alphabet zu arbeiten, erweist sich als sehr hilfreich, um eine einheitliche Einordnung der Namen ungeachtet regionaler und mundartlicher Besonderheiten sicherzustellen. Auf diese Weise kann dann nämlich auch der Leser gezielt nach Informationen suchen, der einen Namen nur dem Klang nach, aber nicht die genaue Schreibweise kennt.  

Als Grundprinzip für den deutschen Sprachraum hat sich bewährt, ähnlich klingende Namen zusammenzulegen und dabei die Anfangsbuchstaben mithilfe des folgenden phonetischen Alphabets einzuordnen:

 

Phonetisches Alphabet

Phonetisches Alphabet

Anfangsbuchstaben

A

A

Ai

Ai, Ay, Äu, Ei, Ey, Oi

B

B, P

D

D, T, Th

E

E, Ä, Ae, Oe, Ö

F

F, Pf, Ph, V

H

H

I

I, J, Ü, Ue, Y

K

K, hartes C, G

Qu

Kw

L

L

M

M

N

N

O

O

R

R

S

S

U

U

W

W, V

X

Ks

Z

Z, Tz, weiches C, Tsch

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dehnungen und nicht gesprochene Buchstaben innerhalb eines Namens werden nicht berücksichtigt, Doppellaute werden wie einfache Laute behandelt. Das bedeutet, die Einordnung erfolgt nach dem folgenden Muster:

 

a

aa, ah
e ä, ae, äh, ee, ö, öd
i ie, ich, j, ü, üh, ui, uy, oy
b bb, pp
k ck, kk
s ss, ß

 

Ansonsten erfolgt die Einordnung wie bei den Anfangsbuchstaben. Namen, die ein e in der Mitte enthalten oder mit einem e enden, werden bei den ähnlich klingenden Namen ohne e eingeordnet. So werden beispielsweise die Nachnamen Arnd und Arend unter Arnd oder die Nachnamen Lang und Lange unter Lang erfasst. Gleiches gilt für Namen, die ein h in der Mitte enthalten.

 

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Der Hauptteil 

Werden Kirchenbücher für das Ortsfamilienbuch ausgewertet, beginnt der Autor normalerweise mit den Traubüchern. Sinnvoll dabei ist allerdings, mit einem Zeitabschnitt zu beginnen, für den viele Informationen vorhanden sind.

Im ersten Schritt werden dann die Eheschließungen in einem bestimmten Zeitraum bearbeitet und dabei auch die Kinder erfasst, die aus diesen Ehen hervorgegangen sind.   Im nächsten Schritt erfolgt die Auswertung der Totenbücher für diesen Zeitraum.

Ist der jeweilige Zeitraum vollständig bearbeitet, folgt der nächste Zeitabschnitt.

Üblicherweise wird hierbei mit Zeitabschnitten zwischen 20 und 30 Jahren gearbeitet.   Ein Familienblatt wird dabei wie folgt aufgeteilt. In der linken oberen Hälfte werden sämtliche Daten des Ehemannes erfasst, darunter werden seine Eltern aufgeführt. In der rechten oberen Ecke stehen alle Daten der Ehefrau, unter diesen Daten die Daten ihrer Eltern.

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In der unteren Hälfte des Familienblattes stehen die Kinder inklusive aller ihrer Daten und Verknüpfungen.  Die Familienblätter werden anschließend alphabetisch oder nach dem phonetischen Alphabet sortiert und mit Nummern versehen. Als nächster Arbeitsschritt folgt dann die Verknüpfung der Familien miteinander.

Das bedeutet, auf dem Familienblatt eines Ehepaares werden die Nummern der elterlichen Familien eingetragen, bei den Kindern werden die Nummern ihrer eigenen Familien erfasst.      

 

Das Ortsregister 

In der Auflistung der genannten Orte werden nicht nur die Orte selbst, sondern auch die Familien samt Nummern aufgeführt, die in diesem Ort gelebt haben. Auf Seitenzahlen kann dabei der Übersichtlichkeit wegen verzichtet werden.  Bei sehr kleinen Orten und Dörfern macht es Sinn, den nächst größeren Ort mit anzugeben.

Benannt werden die Orte meist in der heute üblichen Schreibweise, wobei die alte Schreibweise oder die seinerzeit gebräuchliche Bezeichnung in Klammern vermerkt werden sollte. Personen, die nur kurzzeitig in dem Ort gelebt haben und für die es kein Familienblatt gibt, werden ebenfalls im Ortsregister erfasst.  

Auf diese Weise ist die Vollständigkeit gewährleistet und zeitgleich kann der Autor auf ein separates Personenregister verzichten.   

Einträge im Ortsregister können somit wie folgt dargestellt werden: 

Ort I, nördlich von Ort II
Familie A 123, Familie B 456, Familie C 789, 098, 765

Person D 

 

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5. Der Druck und die Absatzchancen 

Insgesamt ist es deutlich einfacher, ein Ortsfamilienbuch im Rahmen einer bestehenden Reihe von einem genealogischen oder heimatgeschichtlichen Verein oder einem Museum herauszugeben und zu vertreiben, als wenn sich der Autor für ein eigenständiges Ortsfamilienbuch entscheidet.  

Um Geldgeber zu finden, die sich an den Kosten beteiligen, sollte sich der Autor an Institutionen vor Ort wenden. So kann er beispielsweise versuchen, die örtlichen Banken, Versicherungen oder Traditionsunternehmen als Geldgeber zu gewinnen, die das Ortsfamilienbuch dann als Werbeträger nutzen können.  

Vor allem wenn Stadtjubiläen anstehen, sind häufig auch das Bürgermeisteramt, das für den Tourismus zuständige Amt, die Schulen und Kirchen sowie die Händler im Ort bereit, sich an einem Ortsfamilienbuch zu beteiligen.   Verlage tun sich oft etwas schwer damit, Ortsfamilienbücher zu drucken.

Dies liegt in erster Linie daran, dass es nur bedingt möglich ist, solche Bücher gewinnbringend zu verkaufen. Besonders schwer haben es dabei historische Ortsfamilienbücher, da sich hier oft nur eine sehr begrenzte Leserschaft finden lässt. 

Etwas einfacher ist dies bei Ortsfamilienbüchern, die nicht allzu weit entfernt enden oder sogar bis in die Gegenwart reichen. Können die Leser sich selbst oder zumindest ihnen noch bekannte Vorfahren in dem Buch finden, sind Interesse und Absatzchancen erfahrungsgemäß deutlich größer.    

 

6. Der Preis 

Bei der Festlegung des Preises sollte der Autor mehrere Faktoren berücksichtigen. Der größte Kostenfaktor ist zweifelsohne der Druck, der durch den Verkauf gedeckt werden sollte.  

Hinzu kommen jedoch auch die Arbeitsleistung des Autors sowie seine Auslagen. Generell ist sinnvoll, mit einer Auflage von etwa 50 bis 60 Exemplaren zu beginnen. Mindestens zehn dieser Exemplare müssen dabei als Freiexemplare einkalkuliert werden, beispielsweise für die Deutsche Zentralstelle für Genealogie.  

Der Preis für die übrigen Exemplare sollte so angesetzt werden, dass damit zumindest die Druckkosten abgedeckt sind.

Alternativ kann der Autor den Preis für sein Ortsfamilienbuch auch so ansetzen, dass der Preis dem doppeltem oder, wie im Buchhandel üblich, dem dreifachen der Selbstkosten entspricht. Allerdings wird der Verkauf umso schwerer, je teurer das Ortsfamilienbuch ist. 

 

7. Die Vermarktung

Um sein Buch zu vermarkten, sollte sich der Autor an den örtlichen genealogischen Verein sowie an andere Foren und Plattformen wenden, die sich mit der Genealogie beschäftigen. Diese können dann in ihren Zeitschriften oder auf ihren Internetseiten auf das Ortsfamilienbuch hinweisen.  

Zudem sollte sich der Autor an örtliche Einrichtungen sowie an Archive und Bibliotheken im In- und Ausland wenden. Nicht zu vergessen sind zudem die Buchhändler vor Ort, die ihr Sortiment sicher gerne auch um Bücher mit historischen und familiengeschichtlichen Informationen zu ihrer Heimatstadt erweitern.

 

Die vollständige Anleitung als PDF-Download:

PDF Anleitung Ortsfamilienbuch

 

Weiterführende Anleitungen, Tipps und Vorlagen:

Stammbaum-Vorlage deutscher Adel
Mustervorlage Auskunft aus dem Kirchenbuch
Infos rund um Urbarien
Infos zu den rechtlichen Aspekten der Ahnenforschung
Personenregister und Zivilstandsregister

 

Thema: Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem Ortsfamilienbuch

 

 

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