Stammbaum Kinder
Als Kinder werden die Nachkommen ihrer Eltern bezeichnet; eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung kann auch durch Adoption entstehen. Zunehmend unwichtiger wird hier allerdings die direkte biologische Verwandtschaft.
Außer der Familienzugehörigkeit wird mit dem Begriff ‚Kind‘ allerdings auch auf die Entwicklungsphase im Stammbaum des Menschen hingewiesen. Nach § 7 SGB VIII ist ein Kind grundsätzlich, wer noch nicht 14 Jahre alt ist; in anderen Rechtsvorschriften gelten teilweise andere Altersgrenzen.
Schicksale im Stammbaum
Ab dem 14. Geburtstag gilt eine Person im Sinne des SGB VIII als jugendlich.
In einem gewissen gesetzlichen Kontext kann allerdings auch jeder Mensch unter 18 Jahren wieder als Kind angesehen werden. Nach Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention gilt grundsätzlich jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind.
In der Genealogie, im Volksmund auch Ahnenforschung genannt, wird in den meisten Fällen von einem Kind einer Familie, dem Probanden, ausgegangen, um die Familiengeschichte genauer zu erforschen.
Die Stammbaum Kinder sind somit der Beginn und Ausgangspunkt von den Nachforschungen. Im weiteren Stammbaum wird in den meisten Fällen in der Wissenschaft allerdings nur noch die direkte Familienlinie weiterverfolgt.
Die anderen Stammbaum Kinder werden also aufgezählt, aber nicht mehr weiterverfolgt. Wenn also zum Beispiel die Großmutter vier Geschwister hatte, so wird manches Mal noch geschaut, wie alt welches Kind geworden ist, wen es geheiratet hat und wo es gestorben ist.
Die einzelnen Schicksale werden aber seltener genauer evaluiert.