You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten
Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten E-mail

Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten 

Sagt ein Paar “Ja” zum Kind, aber “Nein” zur Ehe, ist das heutzutage eigentlich weder ungewöhnlich noch problematisch. Eigentlich deshalb, weil die Gesellschaft solche Lebensmodelle längst akzeptiert hat. Eltern, Großeltern und andere Verwandte sehen es zwar oft lieber, wenn ein Paar heiratet und die Kinder in den sogenannten geordneten Verhältnissen aufwachsen. Ein Muss ist der Trauschein aus Sicht der Gesellschaft aber eben nicht mehr.

 

 

Doch um auf das eigentlich zurückzukommen: Rechtlich sieht die Sache schon etwas anders aus. Unverheiratete Eltern müssen mehr Dinge beachten als verheiratete Eltern. Denn gesetzliche Regelungen zu den Rechten und den Pflichten gibt es in Deutschland (bisher) nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Wilde Ehen sind hingegen gesetzlich nicht ausdrücklich geschützt.

Und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Absicherung des Partners, sondern betrifft auch den gemeinsamen Nachwuchs.

Wir erklären, was die Eltern wissen sollten,
wenn sie sich für eine Familiengründung ohne Trauschein entscheiden:

 

Die Elternschaft

Bekommt ein unverheiratetes Paar Nachwuchs, hat das Kind aus rechtlicher Sicht neben der Mutter nicht automatisch auch einen Vater. Die Mutter ist zweifelsfrei immer die Frau, die das Kind geboren hat. Das steht so in § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch damit das Kind rechtlich gesehen auch einen Vater hat, muss der Mann die Vaterschaft gemäß § 1592 BGB offiziell anerkennen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung ist das unverheiratete Paar in Sachen Elternschaft einem verheirateten Paar gleichgestellt.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann auf dem Standesamt, dem Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen. Beim Standes- und Jugendamt ist der Vorgang kostenfrei, beim Notar fallen Gebühren an. Möglich ist die Vaterschaftsanerkennung jederzeit, also schon vor oder kurz nach der Geburt des Kindes genauso wie irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist aber immer, dass die Mutter des Kindes zustimmt. Sind ein oder beide Elternteile noch nicht volljährig, müssen außerdem auch ihre gesetzlichen Vertreter einwilligen.

Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, ist er nicht mehr nur der biologische, sondern auch der rechtliche Vater. Damit ist er sowohl was das Unterhaltsrecht als auch was das Erbrecht angeht mit seinem Nachwuchs verbunden.  

 

Das Sorgerecht

Durch die Anerkennung der Vaterschaft ist der Partner zunächst einmal nur der rechtliche Vater. Damit er auch in Sachen Erziehung mitbestimmen kann, müssen die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Nur dann teilen sich die Eltern das Sorgerecht. Gibt es die gemeinsame Sorgeerklärung nicht, steht das Sorgerecht ausschließlich der Mutter zu.

Den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht müssen die unverheirateten Eltern beim Jugendamt stellen. Das ist nach, aber auch schon vor der Geburt möglich. Und oft ist es die bessere Lösung, diese Angelegenheit noch während der Schwangerschaft zu erledigen. Denn den Termin müssen beide Elternteile wahrnehmen, was weniger stressig ist, solange das Baby noch nicht geboren ist. Stellen die Eltern den Antrag auf das Sorgerecht gemeinsam, wird das Jugendamt den Antrag in aller Regel bewilligen. Dem Vater wird das Sorgerecht nur dann verwehrt, wenn das Wohl des Kindes dadurch gefährdet wäre. Andersherum gibt es seit 2013 die Regelung, dass auch einem unverheirateten Vater das volle und alleinige Sorgerecht für sein Kind zugesprochen werden kann.

Zur Not selbst gegen den Willen der Mutter. Sollte sich das unverheiratete Paar trennen, hat das für das gemeinsame Sorgerecht für den Nachwuchs übrigens keine Folgen. Hier bleibt erst einmal alles beim Alten.  

 

Der Unterhalt und die Steuern

Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt. Ob die Eltern verheiratet sind, verheiratet waren oder nur in wilder Ehe zusammenleben, spielt dabei keine Rolle. Vorausgesetzt natürlich, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Im Unterschied dazu haben die Partner keine gegenseitigen Ansprüche. So etwas wie einen Ehegattenunterhalt gibt es bei unverheirateten Paaren nicht.

Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil den Job aufgegeben hat, um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern. In diesem Fall hat der Partner, der das Kind hauptsächlich betreut, aber Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Er ähnelt dem Betreuungsunterhalt und deckt üblicherweise den Zeitraum ab vier Monaten vor der Geburt bis zu drei Jahren danach ab. Sofern es keine plausiblen Gründe für eine Verlängerung gibt, muss der Partner im Anschluss alleine über die Runden kommen.

Steuervorteile wie das Ehegattensplitting kann ein unverheiratetes Ehepaar nicht nutzen. Stattdessen wird die Einkommensteuer so berechnet wie bei Alleinstehenden. Und was viele nicht wissen: Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen und kümmert sich gemeinsam um den minderjährigen Nachwuchs, erfolgt die Einordnung in Steuerklasse 1. Die günstigere Steuerklasse 2 bleibt Alleinerziehenden, die nicht in einer Partnerschaft leben, vorbehalten.  

 

Die Rente und das Erbe

Durch die Mutter und die Anerkennung der Vaterschaft ist das Kind renten- und erbrechtlich abgesichert. Sollte den Eltern etwas zustoßen, hat es Anspruch auf eine Waisen- oder Halbwaisenrente. In der gesetzlichen Erbfolge ist der Nachwuchs Kindern von verheirateten Paaren gleichgestellt.

Bei den Partnern sieht es anders aus. Sie sind nämlich aus Sicht des Renten- und des Erbrechts Fremde. Einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben sie somit nicht. An dieser Stelle müssen die Partner deshalb privat vorsorgen.

In der gesetzlichen Erbfolge kommen erst die Kinder, dann Verwandte und erst zum Schluss der hinterbliebene Partner an die Reihe. Und während Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, bleiben bei unverheirateten Partnern nur 20.000 Euro des Erbvermögens steuerfrei. Dazu kommt, dass der Partner strenggenommen noch nicht einmal bei den Trauerfeierlichkeiten ein Mitspracherecht hat. Deshalb sind unverheiratete Paare gut beraten, wenn sie ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen.  

 

Die Adoption und der Kinderwunsch

In Deutschland können bislang nur verheiratete Paare ein Kind gemeinsam adoptieren. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, bleibt deshalb nur die Möglichkeit, dass einer der Partner ein Kind adoptiert. Da die Hürden bei einer Adoption sehr hoch sind und es Jahre dauern kann, bis es überhaupt mit einer Adoption klappt, schließen viele Jugendämter die Vermittlung eines Adoptivkindes an Einzelpersonen aber von vorneherein aus.

Möchte sich ein Paar den Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung erfüllen, ist ein Trauschein nicht notwendig. Und seit 2016 können grundsätzlich auch unverheiratete Paare finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Ob sich der Gesetzgeber an den Kosten beteiligt, hängt aber vom Bundesland ab, in dem das unverheiratete Paar wohnt. Denn das Bundesland muss mindestens die Hälfte der Förderungen übernehmen. Bisher haben Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ihre Förderrichtlinien schon angepasst. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind aktuell dabei, ihre Kriterien zu überarbeiten.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Thema: Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Was ist ein Ersttrimester-Screening und wie sinnvoll ist es? Was ist ein Ersttrimester-Screening und wie sinnvoll ist es?   Beim Ersttrimester-Screening handelt es sich um eine pränatale Untersuchung. Wie der Name schon besagt, findet sie im ersten Drittel der Schwangerschaft statt. Die Untersuchung soll feststellen, ob beim Kind das Risiko für eine genetische Veränderung wie zum Beispiel das Downsyndrom oder eine organische Fehlbildung wie beispielsweise ein Herzfehler besteht.  Ganzen Artikel...

    7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern Fotobücher sind schön und praktisch - sowohl für die private Bildersammlung als auch für den Familienforscher. Hier sind 7 Tipps zur Gestaltung. Ob als Geschenk, als Dokumentation von Ereignissen und Erlebnissen oder einfach nur, um Erinnerungen festzuhalten: Fotos sind dafür ideal geeignet.   Ganzen Artikel...

    Rechtliche Aspekte der Ahnenforschung Infos zu den rechtlichen Aspekten der Ahnenforschung Die Ahnenforschung steht in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Quellen, die teils ausschließlich in den eigenen Aufzeichnungen genutzt werden, teils jedoch auch veröffentlicht werden, beispielsweise um sich mit anderen auszutauschen. Dabei gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte, die in Verbindung mit der Ahnenforschung zum Tragen kommen.    Ganzen Artikel...

    Anleitung dekorativer Stammbaum Anleitung für einen modernen und dekorativen Stammbaum Üblicherweise kennt man Stammbäume und Ahnentafeln als größere Bilder in Posterform, auf denen ein Baum oder ein baumartiges Motiv mit den entsprechenden Namen oder Fotos an dessen Zweigen und Ästen abgebildet ist. Ahnengalerien bestehen häufig aus gerahmten Fotografien, die direkt an einer Wand präsentiert werden.   Ganzen Artikel...



    Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 2 Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 2   Der Besuch einer Kita soll einerseits der frühkindlichen Förderung dienen. Andererseits sollen die Eltern durch die geregelte Betreuung ihres Nachwuchses unterstützt und entlastet werden, beispielsweise weil sie recht schnell wieder in den Beruf zurückkehren wollen oder müssen. Jedenfalls haben Eltern seit 2013 einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Platz in einer Betreuungseinrichtung für ihr ein bis drei Jahre altes Kind.  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Irrtümer in der Geschichte der Menschheit
    Große Irrtümer in der Geschichte der Menschheit richtiggestellt Die Menschheit hat viel geforscht und experimentiert. Dadurch ver...
    Tipps zur Auswahl einer Genealogie-Software
    Einige Tipps, worauf bei der Auswahl einer Genealogie-Software geachtet werden sollte Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb sich M...
    Tagebuch schreiben - 7 Tipps
    Tagebuch schreiben - 7 Tipps Viele haben einmal Tagebuch geschrieben. Doch die meisten hören irgendwann damit auf. Dabei kann ein Tage...
    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos Wer auf Zeit oder dauerhaft einem Pflegekind eine Familie bieten und ein Zuhause geben m&ou...
    Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern
    Spannende Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern Viele Erkenntnisse aus der Forschung und Wissenschaft hätte es vielleicht...
    Begriffe der Genealogie
    Die wichtigsten Begriffe der Genealogie Die Genealogie kennt einige wesentliche Begriffe, hier eine Auflistung der wichtigsten: •...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag