You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten
Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten E-mail

Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten 

Sagt ein Paar “Ja” zum Kind, aber “Nein” zur Ehe, ist das heutzutage eigentlich weder ungewöhnlich noch problematisch. Eigentlich deshalb, weil die Gesellschaft solche Lebensmodelle längst akzeptiert hat. Eltern, Großeltern und andere Verwandte sehen es zwar oft lieber, wenn ein Paar heiratet und die Kinder in den sogenannten geordneten Verhältnissen aufwachsen. Ein Muss ist der Trauschein aus Sicht der Gesellschaft aber eben nicht mehr.

 

 

Doch um auf das eigentlich zurückzukommen: Rechtlich sieht die Sache schon etwas anders aus. Unverheiratete Eltern müssen mehr Dinge beachten als verheiratete Eltern. Denn gesetzliche Regelungen zu den Rechten und den Pflichten gibt es in Deutschland (bisher) nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Wilde Ehen sind hingegen gesetzlich nicht ausdrücklich geschützt.

Und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Absicherung des Partners, sondern betrifft auch den gemeinsamen Nachwuchs.

Wir erklären, was die Eltern wissen sollten,
wenn sie sich für eine Familiengründung ohne Trauschein entscheiden:

 

Die Elternschaft

Bekommt ein unverheiratetes Paar Nachwuchs, hat das Kind aus rechtlicher Sicht neben der Mutter nicht automatisch auch einen Vater. Die Mutter ist zweifelsfrei immer die Frau, die das Kind geboren hat. Das steht so in § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch damit das Kind rechtlich gesehen auch einen Vater hat, muss der Mann die Vaterschaft gemäß § 1592 BGB offiziell anerkennen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung ist das unverheiratete Paar in Sachen Elternschaft einem verheirateten Paar gleichgestellt.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann auf dem Standesamt, dem Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen. Beim Standes- und Jugendamt ist der Vorgang kostenfrei, beim Notar fallen Gebühren an. Möglich ist die Vaterschaftsanerkennung jederzeit, also schon vor oder kurz nach der Geburt des Kindes genauso wie irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist aber immer, dass die Mutter des Kindes zustimmt. Sind ein oder beide Elternteile noch nicht volljährig, müssen außerdem auch ihre gesetzlichen Vertreter einwilligen.

Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, ist er nicht mehr nur der biologische, sondern auch der rechtliche Vater. Damit ist er sowohl was das Unterhaltsrecht als auch was das Erbrecht angeht mit seinem Nachwuchs verbunden.  

 

Das Sorgerecht

Durch die Anerkennung der Vaterschaft ist der Partner zunächst einmal nur der rechtliche Vater. Damit er auch in Sachen Erziehung mitbestimmen kann, müssen die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Nur dann teilen sich die Eltern das Sorgerecht. Gibt es die gemeinsame Sorgeerklärung nicht, steht das Sorgerecht ausschließlich der Mutter zu.

Den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht müssen die unverheirateten Eltern beim Jugendamt stellen. Das ist nach, aber auch schon vor der Geburt möglich. Und oft ist es die bessere Lösung, diese Angelegenheit noch während der Schwangerschaft zu erledigen. Denn den Termin müssen beide Elternteile wahrnehmen, was weniger stressig ist, solange das Baby noch nicht geboren ist. Stellen die Eltern den Antrag auf das Sorgerecht gemeinsam, wird das Jugendamt den Antrag in aller Regel bewilligen. Dem Vater wird das Sorgerecht nur dann verwehrt, wenn das Wohl des Kindes dadurch gefährdet wäre. Andersherum gibt es seit 2013 die Regelung, dass auch einem unverheirateten Vater das volle und alleinige Sorgerecht für sein Kind zugesprochen werden kann.

Zur Not selbst gegen den Willen der Mutter. Sollte sich das unverheiratete Paar trennen, hat das für das gemeinsame Sorgerecht für den Nachwuchs übrigens keine Folgen. Hier bleibt erst einmal alles beim Alten.  

 

Der Unterhalt und die Steuern

Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt. Ob die Eltern verheiratet sind, verheiratet waren oder nur in wilder Ehe zusammenleben, spielt dabei keine Rolle. Vorausgesetzt natürlich, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Im Unterschied dazu haben die Partner keine gegenseitigen Ansprüche. So etwas wie einen Ehegattenunterhalt gibt es bei unverheirateten Paaren nicht.

Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil den Job aufgegeben hat, um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern. In diesem Fall hat der Partner, der das Kind hauptsächlich betreut, aber Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Er ähnelt dem Betreuungsunterhalt und deckt üblicherweise den Zeitraum ab vier Monaten vor der Geburt bis zu drei Jahren danach ab. Sofern es keine plausiblen Gründe für eine Verlängerung gibt, muss der Partner im Anschluss alleine über die Runden kommen.

Steuervorteile wie das Ehegattensplitting kann ein unverheiratetes Ehepaar nicht nutzen. Stattdessen wird die Einkommensteuer so berechnet wie bei Alleinstehenden. Und was viele nicht wissen: Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen und kümmert sich gemeinsam um den minderjährigen Nachwuchs, erfolgt die Einordnung in Steuerklasse 1. Die günstigere Steuerklasse 2 bleibt Alleinerziehenden, die nicht in einer Partnerschaft leben, vorbehalten.  

 

Die Rente und das Erbe

Durch die Mutter und die Anerkennung der Vaterschaft ist das Kind renten- und erbrechtlich abgesichert. Sollte den Eltern etwas zustoßen, hat es Anspruch auf eine Waisen- oder Halbwaisenrente. In der gesetzlichen Erbfolge ist der Nachwuchs Kindern von verheirateten Paaren gleichgestellt.

Bei den Partnern sieht es anders aus. Sie sind nämlich aus Sicht des Renten- und des Erbrechts Fremde. Einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben sie somit nicht. An dieser Stelle müssen die Partner deshalb privat vorsorgen.

In der gesetzlichen Erbfolge kommen erst die Kinder, dann Verwandte und erst zum Schluss der hinterbliebene Partner an die Reihe. Und während Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, bleiben bei unverheirateten Partnern nur 20.000 Euro des Erbvermögens steuerfrei. Dazu kommt, dass der Partner strenggenommen noch nicht einmal bei den Trauerfeierlichkeiten ein Mitspracherecht hat. Deshalb sind unverheiratete Paare gut beraten, wenn sie ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen.  

 

Die Adoption und der Kinderwunsch

In Deutschland können bislang nur verheiratete Paare ein Kind gemeinsam adoptieren. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, bleibt deshalb nur die Möglichkeit, dass einer der Partner ein Kind adoptiert. Da die Hürden bei einer Adoption sehr hoch sind und es Jahre dauern kann, bis es überhaupt mit einer Adoption klappt, schließen viele Jugendämter die Vermittlung eines Adoptivkindes an Einzelpersonen aber von vorneherein aus.

Möchte sich ein Paar den Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung erfüllen, ist ein Trauschein nicht notwendig. Und seit 2016 können grundsätzlich auch unverheiratete Paare finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Ob sich der Gesetzgeber an den Kosten beteiligt, hängt aber vom Bundesland ab, in dem das unverheiratete Paar wohnt. Denn das Bundesland muss mindestens die Hälfte der Förderungen übernehmen. Bisher haben Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ihre Förderrichtlinien schon angepasst. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind aktuell dabei, ihre Kriterien zu überarbeiten.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Thema: Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Stammbaeume in der Psychotherapie Stammbäume als Hilfsmittel in der Psychotherapie Früher oder später muss sicherlich jeder die Erfahrung machen, dass das Leben nicht immer einfach, unkompliziert und nach den eigenen Vorstellungen verläuft. Allerdings gibt es auch unangenehme und schwierige Situationen oder Probleme, die eine Person nicht selbst beeinflussen konnte, sondern die familiäre Ursachen haben. Dabei kann es sich einerseits um Problemstellungen handeln, die aus Spannungen und Konflikten innerhalb der Familie resultieren, und andererseits um ungelöste Probleme oder negative Erfahrungen, die von den Folgegenerationen bewusst oder unbewusst aufgenommen wurden und diese nun negativ beeinflussen.   Ganzen Artikel...

    Der Totengott Der Totengott  Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht   Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Eltern klar dazu, ihre Kinder zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu erziehen. Aber das BGB besagt auch, dass Eltern ihre Kinder darin unterstützen sollen, selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln. Aus rechtlicher Sicht ist die Erziehung also nicht ganz eindeutig geregelt. Vielmehr gilt es, die richtige Balance zwischen Kontrolle und Loslassen sowie zwischen Beaufsichtigen und eigenständigem Handeln zu finden. Trotzdem sind Eltern nun einmal für das Wohl ihrer Kinder genauso verantwortlich wie für deren Handlungen. Damit stellt sich die Frage nach der elterlichen Aufsichtspflicht. Welche Regelungen dazu gibt es? Was droht, wenn sie verletzt wird? Und wann können Kinder alleine bleiben? Wir haben die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht zusammengestellt!  Ganzen Artikel...

    Die Geschichte der Ahnenforschung Kurzer Überblick über die Geschichte der Ahnenforschung Auch heute noch werden Menschen in bestimmte Klassen, Gesellschaftsschichten oder Stände eingeteilt, es gibt Kastensysteme und im Rahmen von Erbschaftsfragen wird eine bestimmte Reihenfolge eingehalten. All dies erfolgt mit einem gewissen Selbstverständnis, das sich vielfach in der genealogischen Abstammung begründet. Aber die Genealogie oder die Ahnenforschung spielen nicht nur dann eine Rolle, wenn es darum geht, das Vermögen zu vererben, die Unternehmensnachfolge zu regeln oder seinen Segen für eine Beziehung zu geben.    Ganzen Artikel...



    4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern 4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern   Wenn eine Beziehung auseinandergeht, ist es oft schon für die Erwachsenen nicht ganz einfach, sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Sind Kinder im Spiel, wird es noch einmal ein ganzes Stück schwieriger. Kinder brauchen ihre Zeit, bis sie sich daran gewöhnt haben, dass die Eltern nun getrennt leben. Aber auch die Eltern müssen einen Weg finden, wie sie ihre Emotionen zurückstellen können, um weiterhin beide für die Kids da zu sein. Ein wichtiger Punkt dabei ist ein geeignetes Umgangsmodell.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Der Totengott
    Der Totengott
    Stammbaumtheorie Sprachentwicklung
    Die Stammbaumtheorie der Sprachentwicklung Nicht nur bei Familiengeschichten oder in der Tierzucht dienen Stammbäume dazu, die Abstammu...
    Bezeichnungen fuer Familienmitglieder
    Übersicht über die wichtigsten Bezeichnungen für Familienmitglieder in alten QuellenIm Zuge der Familienforschung und der Suc...
    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil
    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten e...
    Wenn die Kids flügge werden: Sinnvolle Geschenke zum Auszug
    Wenn die Kids flügge werden: Sinnvolle Geschenke zum Auszug Erst Baby, dann Kindergartenkind, danach Schüler - und plötzl...
    Geschichte - einige legendäre deutsche Räuber
    Geschichte mal anders: Einige legendäre deutsche Räuber im Kurzportrait Wenn es um legendäre Räuber geht, denken die me...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2024 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag